Süssegrade
Die Geschmacksangaben (Süssegrade) unserer Weine und Sekte sind gesetzlich festgelegt und betragen:
bei Wein | bei Sekt |
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Unter Restzucker vesteht man den Traubenzucker, der durch die Gärung nicht verwandelt wird und sich im fertigen Wein noch vorfindet.
Süssung des Weines darf man daher nicht mit dem Zusatz von Zucker zur Erhöhung des Alkoholgehaltes, früher "Zuckerung" genannt, verwechseln.